Institution: Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg

Portrait Aileen Puhlmann, Foto: Sharan Estone
15.01.2025 | Katrin Schröder
Hamburg, was willst du wissen? Aileen Puhlmann

Die Welt verstehen bedeutet auch, Geldflüsse zu verstehen und zu hinterfragen“, sagt Aileen Puhlmann. Mit ihr haben wir über Sport und Gesellschaft, ihre Arbeit bei Lemonaid-Charitea e.V., nachhaltigen Tourismus und Finanzielle Bildung gesprochenAileen Puhlmann arbeitet da, wo es oft noch keine ausgetretenen Pfade gibt und sich gute Praktiken noch etablieren müssen. Entsprechend interessant war es für uns, mit ihr über ihren Lebens- und Lernweg zu sprechen und zu hören, wie sie sich Herausforderungen und Neuem stellt. Von der Entwicklungszusammenarbeit über Vereinssport als Ort der gesellschaftlichen Verständigung, von „Fragen an Korea“ bis zu Klassismus in der Finanziellen Bildung haben Nicola Wessinghage und Aileen Puhlmann in diesem Gespräch ein breites Spektrum abgedeckt.
Lernangebot: Sustainable Tourism for Small Island Developing States
Deutsch-Koreanische Gesellschaft Hamburg e.V.
Angebote für die Finanzielle Bildung
Foto Aileen Puhlmann: Sharan Estone

Foto Yared Dibaba: Sebastian Fuchs
10.12.2024 | Katrin Schröder
Hamburg, was willst du wissen? Yared Dibaba

„Alles was ich kann, habe ich gelernt“ sagt Yared Dibaba. Kein Wunder also, dass wir mit ihm über verschiedene Wege des Lernens gesprochen haben, aber auch über Inhalte: Schauspiel, Kaffee, Integration und Inklusion, Zugang und Zugänglichkeit.
Wir sprechen mit Yared Dibaba darüber, wie er lernt und wann er gut lernen kann, wann er sich in ein Thema verbeißen und eingraben kann. Es geht um Integration und Inklusion, Zugang und Zugänglichkeit, um Schauspiel und einen offenen Umgang mit Neuem. Und es geht um die Lernangebote der HOOU, die sich in dieser Folge um KI, die Tideelbe und Fake News auf Social Media drehen.
Bremer Fernsehpreis für „Yared kommt rum“
Yared kommt rum: Waffensen (ARD Mediathek)Lernangebot: Der Tideelbe-Komplex
Lernangebot: Gewappnet gegen faule Social-Media-Tricks
Foto Yared Dibaba: Sebastian Fuchs

25.11.2024 | jakob.kopczynski@haw-hamburg.de
On the benefits of using Design Thinking

Welcome to this EduBox Podcast! In this episode Christian Friedrich will be talking to Erik Schumb, an expert agile coach with years of experience in Design Thinking, about the benefits of using Design Thinking.
Links and credits
Personal Pronouns „Du/Sie“ in German
The Eduboxes podcast is part of a project by the Hamburg Open Online University. This three-part podcast mini-series is coming to an end with this episode. If you’re interested in finding out more about the topics we discussed, please be invited to the Eduboxes online course. There’s a link in the shownotes that will take you there.
Hosting and podcast production: Christian Friedrich

12.11.2024 | Katrin Schröder
Hamburg, was willst du wissen? Isabel Bogdan

Nicola Wessinghage spricht mit der Autorin Isabel Bogdan.
Isabel Bogdan teilt im Gespräch viele persönliche Eindrücke und schaut auf Ihren Lebens- und Lernweg zurück. Wie sie eine erfolgreiche Autorin wurde nachdem sie zuvor noch Web-Texte von metallverarbeitenden Unternehmen übersetzt hatte, wie sie sich von Sachbüchern zu Literatur entwickelt hat, wie sie ihr kurzer Aufenthalt in Nanjing geprägt hat – all das erfahrt ihr in dieser Folge von „Hamburg, was willst du wissen?“
Shownotes
Isabels neues Buch „Wohnverwandschaften“
Blog Post zur Rettung des Anderthalb
Isabels Blog Projekt „Was machen die da?“ mit Maximilian Buddenbohm
Foto Isabel Bogdan: Heike Blenk
Lernangebote in dieser Episode
Credits und Hinweise
Moderation: Nicola Wessinghage und Christian Friedrich
Musik: Jakob Kopczynski
Produktion: Christian Friedrich
Die Angebote zum Selbstlernen auf der Online-Plattform der Hamburg Open Online University stehen allen Interessierten frei zur Verfügung.
Um unsere Lernangebote zu nutzen, brauchst du weder zu studieren noch bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. Schau einfach online vorbei. Unsere Internetadresse ist www.hoou.de
Feedback, Anregungen und Kommentare zum Podcast erreichen uns per E-Mail unter waswillstduwissen@haw-hamburg.de

04.11.2024 | jakob.kopczynski@haw-hamburg.de
Intercultural Communication with Rüdiger Weißbach

Welcome to this EduBox Podcast! In this episode Christian Friedrich will be talking to Rüdiger Weißbach, Professor at the Hamburg University of Applied Sciences, about Meeting the challenges of virtual intercultural teams.
Links and credits
EduBox: Online Modules on Virtual Intercultural Teams
The EduBoxes podcast is part of a project by the Hamburg Open Online University. In our next episode, we’ll talk to Erik Schumb about using Design Thinking to solve complex problems within diverse teams. Subscribe wherever you get your podcasts.
Hosting and podcast production: Christian Friedrich
Photo of Rüdiger Weißbach: Marquardt

14.10.2024 | jakob.kopczynski@haw-hamburg.de
Intercultural Communication with Anna Volquardsen

Welcome to this EduBox Podcast! In this episode Christian Friedrich will be talking to Anna Volquardsen, founder of DEARWORK on the current relevance of Intercultural Communication.
Links and credits
Word Economic Forum, Future of Jobs Report 2023
EduBox: Online Modules on Intercultural Communication
The EduBoxes podcast is part of a project by the Hamburg Open Online University. In our next episode, we will talk to Rüdiger Weißbach about the challenges and benefits of virtual intercultural teams. Subscribe wherever you get your podcasts.
Hosting and podcast production: Christian Friedrich
Photo of Anna Volquardsen: Stefan Haehnel

08.10.2024 | Katrin Schröder
Hamburg, was willst du wissen? Enno Bunger

In der ersten Folge von „Hamburg, was willst du wissen?“ spricht Christian Friedrich mit dem Musiker Enno Bunger über Gesundheit im (Musiker-)Alltag, Stadionhymnen und KI.
Enno Bunger ist nicht nur ein herausragender Musiker, sondern auch ein sensibler Geschichtenerzähler, der sich in den letzten Jahren eine treue Zuhörendenschaft erspielt hat.
Mit einer Mischung aus Pop, Indie und Singer-Songwriter-Elementen hat er sich in den letzten Jahren einen festen Platz in der deutschen Musikszene erarbeitet. Lange tat er das in Hamburg, inzwischen lebt und arbeitet er jedoch in Berlin.
Ennos Texte sind geprägt von einer seltenen Offenheit, gepaart mit Witz und Emotionalität. Er scheut sich nicht, Probleme anzusprechen: Nachhaltigkeit und Klimakrise, psychische Gesundheit, der Kampf gegen Rassismus und Rechtsextremismus, soziale Gerechtigkeit – diese Themen finden sich mal in seiner Musik, mal auch abseits der Bühne.
In unserem Gespräch interessiert es uns besonders, wie Enno es schafft, sich kontinuierlich neues Wissen und Fähigkeiten anzueignen. Wir wollen auch darüber sprechen, welche Angebote der Hamburg Open Online University ihn inspirieren oder interessieren könnten.
Außerdem möchten wir mehr über seinen persönlichen Lebens- und Lernweg erfahren – von den Anfängen bis hin zu den prägenden Momenten, die ihn zu dem Künstler gemacht haben, der er heute ist.
Bruce Springstreen, Streets of Philadelphia
Enno Bunger bei TV Noir, Regen
Enno Bunger, Ich sehe was, was du nicht siehst
Rufnummer Telefonseelsorge: 0800-1110111
Podcast zu Gesundheitskompetenz
Enno Bunger zu Gast bei Arnd Zeiglers Podcast „ball you need is love“
Sportfreunde Stiller: 54, 74, 90, 2010
HOOU News
Künstlerische Intelligenz im digitalen, kreativen Raum

25.09.2024 | Katrin Schröder
Hamburg, was willst du wissen? Frederike Masemann

In der Nullnummer von „Hamburg, was willst du wissen?“ spricht Nicola Wessinghage mit Prof. Dr. Frederike Masemann. Die Professorin für Journalistik und Kommunikationswissenschaft ist seit September 2023 Vizepräsidentin für Studium und Lehre an der HAW Hamburg.
Frederike Masemann teilt Einblicke aus ihrer Karriere und reflektiert, wie Neugier sie antreibt und wie sie sich auf neue Herausforderungen vorbereitet. Es geht um Lernen und Verlernen, Neugier als Antriebsfeder und Rahmenbedingungen für gutes Lernen.
Moderation: Nicola Wessinghage und Christian Friedrich Musik: Jakob Kopczynski Produktion: Christian Friedrich
Die Angebote zum Selbstlernen auf der Online-Plattform der Hamburg Open Online University stehen allen Interessierten frei zur Verfügung.
Um unsere Lernangebote zu nutzen, brauchst du weder zu studieren noch bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. Schau einfach online vorbei. Unsere Internetadresse ist www.hoou.de
Feedback, Anregungen und Kommentare zum Podcast erreichen uns per E-Mail unter waswillstduwissen@haw-hamburg.de
Links zur Folge
Prof. Dr. Frederike Masemann, HAW Hamburg
Lernangebot: Nachrichten für Kindera
Lernangebot: Gesund durchs Studium
Lernangebot: Nudging in der Ernährung
HOOU News
Kurs: ThinkTwice Lernangebot: Medienkompetenz für die Gen Z
Lunch Bag Session: KI-Bilderwelten! Einführung in KI-Bildgeneratoren – HOOU

Traumhaft schön: die Malediven. Bild: Dion Tavenier/Unsplash
30.07.2024 | Meena Stavesand
Nachhaltigkeit im Urlaub: So helfen wir Umwelt und Menschen
Nachhaltiger Tourismus – was bedeutet das eigentlich? In den Sommerferien zieht es viele Menschen in ferne Länder. Sie möchten neue Kulturen entdecken, im Ozean baden oder durch den Dschungel wandern. Es gibt viele Möglichkeiten, den Urlaub zu gestalten. Doch sollten wir angesichts des Klimawandels unseren ökologischen Fußabdruck dabei im Blick haben? Die Politik beschäftigt sich zwar seit den 1990er Jahren und dem Aktionsprogramm Agenda 21 mit dem Thema Nachhaltigkeit, doch erst Jahre später spielt dabei auch der Tourismus eine Rolle.
Erst seit wenigen Jahren hören wir immer öfter von der Klimakrise oder sogar von der Klimakatastrophe, die auf uns zukommt, wenn wir nicht verstärkt an unserem Verhalten arbeiten. Die Forderungen von Initiativen wie Fridays for Future richten sich dabei vor allem an die Politik, an die Industrie, an die Big Player in der Welt. Doch auch jeder einzelne kann zur Entlastung des Klimas beitragen. Sei es beim Essen, bei der täglichen Fahrt zur Arbeit – oder beim Urlaub. Das Bewusstsein für eine Welt, in der wir auch zukünftig alle noch leben können, sollte jeder verinnerlichen.
Es braucht in jedem Fall bessere Strategien, damit die besonderen Flecken auf der Erde weiterhin bestehen und wir sie auch zukünftig bereisen können. Hier ist vor allem die Politik gefragt.
Große Herausforderungen vieler Urlaub-Hotspots
Die Malediven, Barbados oder die Seychellen sind solche traumhaften Reiseziele, zu denen viele Menschen das ganze Jahr über fliegen. Das ist gut, denn die Inseln leben vom Tourismus, doch diese Abhängigkeit birgt auch Risiken. In unserem Lernangebot „Sustainable Tourism for Small Island Developing States“ der HAW Hamburg geht es um die so genannten Inselentwicklungsländer – Small Island Developing States (SIDS). Trotz ihrer strahlend schönen Strände und der atemberaubenden Natur stehen diese Länder vor großen Herausforderungen.
Als einer der am schnellsten wachsenden Sektoren der Welt hat sich der Tourismus in den vergangenen Jahren zu einem der wichtigsten Wirtschaftsfaktoren für viele SIDS entwickelt. Allerdings ist der Tourismus mit Risiken für diese empfindlichen Ökosysteme verbunden. Darüber hinaus sind viele SIDS aufgrund ihrer Größe und geografischen Lage mit Schwachstellen konfrontiert, die ihre Wettbewerbsfähigkeit in der Tourismusbranche einschränken.

In Anbetracht dieser Herausforderungen besteht ein Bedarf an gut formulierten Strategien, Vorschriften und Standards im Tourismussektor. Hier spielen die politischen Entscheidungsträger eine Schlüsselrolle bei der Förderung des Übergangs zu einem nachhaltigen Tourismus. Mit unserem kostenlosen englischsprachigen Lernangebot erfährst du mehr darüber und über die SIDS allgemein. Am Ende bekommst du auch eine Teilnahmebestätigung, dass du den Kurs durchlaufen hast.
Geschichte des nachhaltigen Tourismus
Obwohl wir erst in der jüngsten Zeit über die Klimaprobleme intensiv informiert werden, reicht die Geschichte des nachhaltigen Tourismus viel weiter zurück.
In den 1990er Jahren begannen internationale Organisationen sich dem Thema Umwelt anzunehmen. 1992 wurde auf der UN-Konferenz über Umwelt und Entwicklung in brasilianischen Rio de Janeiro das Konzept der Agenda 21 vorgestellt, das einen Fahrplan für nachhaltige Entwicklung in verschiedenen Sektoren darstellte. Diese Konferenz wird auch als „Earth Summit“ bezeichnet.
Sie diskutierten über den Zustand der Umwelt und über die Maßnahmen, die notwendig sind, um die Auswirkungen der Entwicklung auf die natürliche Welt im Hinblick auf eine nachhaltige Zukunft zu verringern. Die Tourismusindustrie als Instrument der wirtschaftlichen Entwicklung wurde damals noch nicht diskutiert. Anders war dies 2002.

Was ist die Agenda 21?<br>Die Agenda 21 stellt einen umfassenden Aktionsplan der Vereinten Nationen (UN) dar, der 1992 auf dem „Earth Summit“ verabschiedet wurde. Die Agenda 21 fungiert als globaler Fahrplan für nachhaltige Entwicklung und zielt darauf ab, die Umwelt und die Lebensqualität weltweit zu optimieren. Die Agenda 21 umfasst eine Vielzahl von Themen, welche in 40 Kapiteln behandelt werden. Es geht etwa um die Bekämpfung von Armut, um Gesundheitsförderung, um Konsumverhalten oder um Biodiversität und Wasservorräte.
Auf dem Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung im südafrikanischen Johannesburg wurden die seit 1992 erzielten Fortschritte bewertet und die Zukunftsperspektiven erörtert. In den letzten zehn Jahren hat sich die internationale Reise- und Tourismusbranche als starke Kraft für wirtschaftliche und nachhaltige Entwicklung erwiesen. Es herrscht Einigkeit darüber, ökologische, soziale und wirtschaftliche Aspekte in die Tourismusentwicklung zu integrieren.
2017 – Jahr des nachhaltigen Tourismus für Entwicklung
Im Jahr 2017 haben die Vereinten Nationen das Internationale Jahr des nachhaltigen Tourismus für Entwicklung ausgerufen. In ihrer Resolution haben sie die wichtige Rolle des nachhaltigen Tourismus als Instrument zur Beseitigung der Armut, zum Schutz der Umwelt, zur Verbesserung der Lebensqualität und zur wirtschaftlichen Stärkung von Frauen und Jugendlichen sowie seinen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung, insbesondere in Entwicklungsländern, anerkannt (Center of Responsible Tourism, 2017).
Heute hat die Nachhaltigkeit alle Branchen erreicht, und der Tourismus wird als lebensfähiger Wirtschaftszweig angesehen, der zur Erfüllung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und der Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDGs) beiträgt.

Was sind die SDGs?<br>Die Sustainable Development Goals (SDGs) spielen in der Agenda 2030 eine zentrale Rolle. Die Agenda 2030 ist ein globaler Rahmenplan für nachhaltige Entwicklung, der 2015 von den Vereinten Nationen (UN) verabschiedet wurde. Im Gegensatz zur Agenda 21, die als ein umfassendes Aktionsprogramm für das 21. Jahrhundert entwickelt wurde, zielt die Agenda 2030 darauf ab, bis zum Jahr 2030 konkrete Fortschritte in verschiedenen Bereichen der nachhaltigen Entwicklung zu erzielen. Kernstück der Agenda 2030 sind die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung, die auf 169 Unterziele verteilt sind.

Zusammengefasst zeigt die Geschichte des nachhaltigen Tourismus einen klaren Trend hin zu einer bewussteren und verantwortungsvolleren Praxis im globalen Tourismussektor. Dies wird durch eine internationale Zusammenarbeit und politische Engagements unterstützt. In unserem kostenlosen englischsprachigen Lernangebot kannst du nicht nur die Geschichte dahin nachverfolgen, sondern hörst auch von Expertinnen, wie wichtig nachhaltige Strategien für den Tourismus der SIDS sind. Nimm jetzt teil und erhalte am Ende eine Bestätigung über dein neu erlangtes Wissen!

Bild: Midjourney
24.07.2024 | Meena Stavesand
Generative KI: Das musst du über Urheberrecht, Datenschutz und Transparenz wissen
ChatGPT, Co-Pilot, Midjourney, Dalle-E oder auch DeepL – das alles sind KI-Generatoren für Texte und Bilder, die künstliche Intelligenz in die Gesellschaft gebracht haben. Jeder kann sich an generativer KI versuchen, Texte, Bilder und Videos erstellen und veröffentlichen. Aber wie sieht es mit Urheberrecht und Datenschutz aus? Was darf wie genutzt werden? Wann muss man KI-generierte Inhalte kennzeichnen? Und welche Verantwortung trägt man bei der Arbeit mit KI-Generatoren? Diese Fragen haben wir der Juristin Andrea Schlotfeldt von der HAW Hamburg gestellt. Herausgekommen ist ein spannendes Interview, in dem es auch um den neuen AI Act der EU geht.
Thema Urheberrecht. Inwieweit kann es bei Erstellung und Nutzung von KI-Inhalten zu Urheberrechtsverletzungen kommen?
Andrea Schlotfeldt: Die Wahrscheinlichkeit, hierbei fremde Urheberrechte zu verletzen, ist an sich gering. Es verbleibt aber ein Restrisiko. Hierfür ist die Art des gewählten Prompts relevant und, ob ich den KI-Output noch weiterbearbeite und falls ja, in welchem Umfang. Lasse ich einen noch geschützten fremden Text übersetzen und veröffentliche ich diese Übersetzung, kann darin eine Urheberrechtsverletzung liegen. Ebenfalls wenn ich ein fremdes Bild hochlade, durch die KI geringfügig verändere und dann neu veröffentliche.
Eine Urheberrechtsverletzung kann allerdings auch zufällig bzw. unbewusst vorkommen, auch je nach zugrunde liegendem Trainingsmaterial. Sofern KI-Output mit bestehenden fremden Werken identisch ist oder diesen stark ähnelt, ohne dass ich durch meinen Prompt darauf hingewirkt habe, könnte es theoretisch also auch zu Urheberrechtsverletzungen kommen.
Wie kann ich sicherstellen, dass ich bei der Nutzung von KI-Inhalten keine Urheberrechte verletze?
Andrea Schlotfeldt: Eine pauschale Sicherstellung ist nicht möglich, aber man kann z. B. durch eine Rückwärtssuche u. a. bei Google prüfen, ob man ähnliche Ergebnisse bekommt – wenn ja, ist man eventuell im Bereich der Urheberrechtsverletzung und sollte auf die Nutzung verzichten. Aber das lässt sich nicht generell sagen, sondern man muss es im Einzelfall prüfen. Grundsätzlich ist die Rückwärtssuche ein Instrument, mit dem man zumindest eine erste Information bekommt.
Auch sollte man davon absehen, KI-generierte Übersetzungen noch geschützter Texte ohne Zustimmung der Rechteinhaber:innen zu veröffentlichen. Letztlich kommt es darauf an, wie der Prompt ausgestaltet ist. Wenn man ganz gezielt nach bestimmten Texten oder Studienauszügen fragt, dann kann es vorkommen, dass zumindest in Teilen auch 1:1-Inhalte generiert werden. Von deren Weiterverwendung sollte ich dann absehen.
Gibt es Grenzen?
Andrea Schlotfeldt: Ja, man muss immer unterscheiden, in welchem Kontext man den Content verwendet. Wenn man ihn im Rahmen einer studentischen Arbeit oder auch als lehrende Person in Folien verwendet, dann kann das unter die Schranke des § 60a Urheberrechtsgesetz fallen, der zu Studien- oder Lehrzwecken bestimmte Nutzungen erlaubt, wenn die Inhalte in einem geschlossenen Benutzerkreis bleiben und nicht öffentlich auf einer Website zugänglich gemacht werden. Allerdings besteht hier die Anforderung, dass die Quellen angegeben werden müssen. Man muss also wissen, woher die Texte oder Bilder stammen – was bei KI-Output oft schwierig bis unmöglich sein kann. Und genau der eingeschränkte Kreis der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an einer Veranstaltung ist wichtig.

Was ist der AI Act?<br>Der Artificial Intelligence Act (AIA) ist ein von der EU-Kommission im Rahmen der EU-Digitalstrategie veröffentlichtes Gesetz zur Regulierung von Künstlicher Intelligenz (KI) in Forschung und Wirtschaft. Er legt fest, welche Anbieter:innen und Nutzer:innen von KI-Systemen in der EU den neuen Regularien unterliegen. Dies betrifft sowohl in der EU ansässige als auch außerhalb der EU befindliche Akteur:innen, deren KI-Systeme in der EU genutzt werden. Der AI Act definiert KI weit: KI umfasst demnach Systeme, die maschinelles Lernen, logik- und wissensbasierte Konzepte oder statistische Ansätze nutzen. <br><br>KI-Anwendungen werden nach ihrem potenziellen Risiko in vier Kategorien eingeteilt: unannehmbares Risiko, hohes Risiko, geringes Risiko und minimales Risiko. Systeme mit unannehmbarem Risiko sind verboten, Hochrisiko-Systeme unterliegen strengen Anforderungen wie Risikomanagement und Daten-Governance, also Datenrichtlinien für die Erfassung, Speicherung, Verarbeitung und Vernichtung von Daten. Systeme mit geringem Risiko müssen minimale Transparenzpflichten erfüllen, während Anwendungen mit minimalem Risiko keine besonderen Anforderungen haben.<br><br>Der AI Act zeigt die EU-Bemühungen, Missbrauchspotenziale wie Beeinflussung und Überwachung durch KI zu minimieren. Unternehmen sollten sich frühzeitig mit den Regulierungen auseinandersetzen und ihre Entwicklungen entsprechend anpassen.
Es gibt auch die Gemeinfreiheit bei Werken. Was ist das genau?
Andrea Schlotfeldt: Zum einen sind Werke gemeinfrei, wenn der Urheberrechtsschutz abgelaufen ist, also 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers oder der Urheberin. Oder Werke sind gemeinfrei, wenn sie gar nicht geschützt waren, weil es sich zum Beispiel um eine sehr einfache Gestaltung handelt, die keine Schöpfungshöhe, also keine besondere Originalität, aufweist, oder wenn es sich z. B. um Gesetzestexte handelt.
Wie kann ich sicherstellen, dass meine KI-generierten Inhalte nicht kopiert werden?
Andrea Schlotfeldt: Sicherstellen lässt sich dies nicht. Hier ist die Situation dieselbe wie bei herkömmlichen urheberrechtlich geschützten Texten oder Bildern, die ich veröffentliche. Sofern kein technischer Kopierschutz gegeben ist, können Inhalte rein faktisch übernommen werden. Wer bei mir „klauen“ möchte, den oder die kann ich nicht daran hindern.
Der Unterschied zu diesen von Menschen verfassten Inhalten ist, dass bei KI-Output in der Regel ja kein Urheberrechtsschutz anzunehmen ist, so dass die Weiternutzung zumeist tatsächlich zulässig ist (Stichwort „digitales Freiwild“). Derzeit wird unter Jurist:innen diskutiert, ob KI-Output künftig über ein sogenanntes Leistungsschutzrecht geschützt werden sollte, wie dies beispielsweise in Großbritannien in bestimmten Konstellationen der Fall ist. Ob eine solche Gesetzesänderung kommt, ist aber noch unsicher. Das Gesetzgebungsverfahren würde zudem sicher eine gewisse Zeit brauchen.
Gibt es Fälle, in denen mein KI-Output gleichwohl urheberrechtlich geschützt ist?
Andrea Schlotfeldt: Wenn Inhalte von mir wie Bilder oder Texte von einer KI nur geringfügig bearbeitet bzw. verändert wurden, aber im Wesentlichen immer noch meine Arbeit, mein Werk, sind, dann unterliegen sie weiterhin meinem Urheberrecht. So interpretiere ich die aktuelle Rechtslage. Wenn ich aber mittels KI ein Bild erstellen lasse, für das ich vorgebe, dass eine Lehr- bzw. Unterrichtssituation zu sehen sein soll, klassisch – ein Raum, Tische, Stühle, Monitore, Whiteboard und Studierende – und die KI generiert mir das, dann ist das nicht mein eigenes Werk. Wenn ich dieses Bild so – auch unbearbeitet – auf meine Website stelle, dann können es theoretisch auch andere nutzen. Es unterliegt dann keinem Urheberrecht. Das ist die Besonderheit – im Vergleich zu herkömmlichen Fotos oder Texten, auch wenn es mein Prompt ist, auf dem der Output ja letztlich basiert.
Gibt es eine Verpflichtung zur Transparenz, wenn ich Inhalte mit einer KI generiere?
Andrea Schlotfeldt: Hier kommt es auf die geplante Nutzung an: Eine generelle Pflicht zur Transparenz besteht aktuell noch nicht. Allerdings können sich auch jetzt schon Kennzeichnungspflichten aus Prüfungsvorgaben ergeben, etwa im Kontext der in der Regel geforderten Hilfsmittelangabe. Hierfür sind Art, Umfang und Zweck der KI-Nutzung ausschlaggebend. Die Umsetzung dieser Pflichten kann komplex ausfallen, zumal wenn die verwendeten Prompts mit aufzuführen sind.
Auch darf ich mich nicht als Urheber:in KI-generierter Texte ausweisen, wenn diese ausschließlich von einem KI-Tool erzeugt wurden. Die Grenzen sind allerdings fließend, und Rechtsprechung hierzu steht aus (Wieviel Anteil eines Textes darf beispielsweise KI-erzeugt sein, damit dieser noch als eigener Text gilt? Dies ist auch relevant bei Übersetzungen mit Diensten wie DeepL.). Bei Presseerzeugnissen können journalistische Sorgfaltspflichten ebenfalls eine Pflicht zur Kennzeichnung mit sich bringen.
Wichtig ist auch: Die EU hat im Mai 2024 den sogenannten AI Act verabschiedet – ein Gesetz für den Umgang mit KI. Darin ist auch eine Vorschrift enthalten, die eine Transparenzpflicht vorsieht. Sie soll voraussichtlich ab August 2025 gelten. Die genauen Vorgaben sind derzeit noch unkonkret. Hier werden juristische Kommentierungen oder ggf. Konkretisierungen durch das AI Office eine wertvolle Hilfe sein, Aktuell wird an diesen gearbeitet.
Eine Frage, die sich daran anschließt, ist die nach der Kontrolle. Wie kann man kontrollieren, ob ein Content KI-erzeugt ist?
Andrea Schlotfeldt: Kontrolle ist schwierig. Es gibt u. a. die Möglichkeit, Wasserzeichen einzusetzen, um KI-Output als solchen zu kennzeichnen, aber wie dauerhaft sind diese? Kann man sie einfach „herausschneiden“? Hier ist die Forschung gefragt und auch dabei (u. a. an der HAW Hamburg), gute Lösungen zu entwickeln, damit solche Markierungen nicht einfach entfernt werden können.

Was sind Deepfakes?<br>Deepfakes sind Medieninhalte, bei denen künstliche Intelligenz verwendet wird, um realistisch aussehende Fälschungen zu erstellen. Diese Fälschungen können Videos, Audios oder Bilder umfassen, bei denen das Gesicht oder die Stimme einer Person manipuliert oder komplett ersetzt wird, um den Eindruck zu erwecken, dass diese Person etwas gesagt oder getan hat, was in Wirklichkeit nicht der Fall ist. Der Begriff „Deepfake“ setzt sich aus „Deep Learning“ und „Fake“ zusammen und weist darauf hin, dass tiefe neuronale Netze, eine Technologie des maschinellen Lernens, verwendet werden, um diese Fälschungen zu erzeugen.
Thema Verantwortung und Haftung. Bin ich für meine Inhalte verantwortlich? Und kann ich die Verantwortung abgeben?
Andrea Schlotfeldt: Man kann die Verantwortung in der Regel nicht abgeben. Wenn man die Tools nutzt und damit Inhalte erstellt, dann sind die Nutzungsbedingungen dieser Programme in der Regel so ausgestaltet, dass der Nutzer oder die Nutzerin selbst verantwortlich ist. Anders kann die Situation zu beurteilen sein, wenn bei einer Prüfung der Einsatz eines KI-Tools verpflichtend vorgesehen ist und „unwissentlich“ eine Urheberrechtsverletzung entsteht, die zudem der Öffentlichkeit zugänglich wird, etwa im Zuge der Präsentation von Abschlussarbeiten. Hier hängt die Beurteilung sehr vom Einzelfall ab.
Viele Nutzende treibt der Datenschutz um. Bei ChatGPT gibt es die Möglichkeit, die eigenen Daten dahingehend zu schützen, dass die Prompts und Ergebnisse nicht weiterverwendet werden. Ist das wirklich möglich?
Andrea Schlotfeldt: Ob diese Einstellungen ein Garant für den Schutz sind, dazu sind mir keine Erhebungen oder Studien bekannt. Viele Expert:innen sprechen bei KI-Tools von einer Black Box. Was passiert da eigentlich? Wird eingehalten, dass meine Daten oder Werke nicht für das KI-Training verwendet werden? Das lässt sich derzeit nicht mit Sicherheit sagen. Wer seine Daten schützen will, sollte z. B. bei ChatGPT auf die History verzichten – und das kann wiederum problematisch sein. Diese Art der Dokumentation wird bei Prüfungen, bei denen KI-Generatoren erlaubt oder sogar vorgesehen sind, in der Regel vorausgesetzt, siehe oben, Stichwort Kennzeichnungspflichten. Das ist auch ein Problem, für das wir praxistaugliche Lösungen brauchen.
Hast du generell einen Tipp, wie man mit seinen Daten umgehen sollte?
Andrea Schlotfeldt: Möchte ich datensparsam vorgehen, sollte ich schon bei den eigenen Eingaben darauf achten, keine persönlichen Daten einzugeben und mir genau überlegen, wie viele Informationen ich preisgeben möchte. Wenn ich zum Beispiel meinen Lebenslauf von einer KI verbessern lasse, muss ich mich bewusst entscheiden, welche Daten ich der KI gebe.
Wenn ich im Personalwesen oder in der Forschung mit KI arbeite und zum Beispiel personenbezogene Daten zusammenfassen lasse, dann muss ich eine Rechtsgrundlage bzw. eine Einwilligung der Personen haben – und die muss freiwillig sein. Das heißt, die Person, die ich um Einwilligung bitte, muss verstehen, was genau mit den Daten passiert, und sie muss die Entscheidung tatsächlich als freiwillig empfinden. Es ist wichtig, dass wir diese Datensensibilität auf beiden Seiten entwickeln.
Was meinst du damit?
Andrea Schlotfeldt: Es geht zum einen darum, dass die Nutzerinnen und Nutzer von KI wissen, dass sie nicht einfach persönliche Daten anderer in das KI-Tool kopieren können, um zum Beispiel etwas zusammenzufassen oder sich die Arbeit anderweitig zu erleichtern. Gerade im Arbeitskontext, auch an Hochschulen, wird für Datenverarbeitungen immer eine Rechtsgrundlage benötigt. Zum anderen müssen auch die sogenannten „Betroffenen“, also die Menschen, deren Daten oder Informationen genutzt werden, verstehen, was konkret mit ihren Daten passiert und worauf sie bei einer Einwilligung achten müssen.
Das Thema KI wird uns rechtlich in den nächsten Jahren noch intensiv beschäftigen. Es geht um unsere eigenen Daten, um Urheberrechte und Transparenz, aber auch um die Verletzung von Persönlichkeitsrechten, zum Beispiel durch Deep Fakes.
Andrea Schlotfeldt: Ja, die sogenannten Deepfakes sind eine der großen Herausforderungen, denen wir begegnen. Je mehr technisch möglich ist und je mehr Menschen auch mit den Tools umgehen können, desto gravierender können die Auswirkungen auf die Gesellschaft und einzelne Betroffene sein. Der Bereich der pornografischen (Fake-)Darstellungen ist bereits jetzt ein riesiges Problem.
Auch die Politik und der Journalismus haben mit Deepfakes zu kämpfen – das kann Wahlen oder andere politische Entscheidungen beeinflussen, wenn Falschinformationen über KI-erzeugte Videos oder Bilder verbreitet werden. Ein weiteres Problem können sogenannten Softfakes sein, also Bilder, Videos oder Audioclips, die manipuliert werden, um politische Kandidat:innen attraktiver oder vorteilhafter wirken zu lassen. Auch im Bereich wissenschaftlicher Forschung können negative Auswirkungen, die auf Falschinformationen basieren, nicht ausgeschlossen werden.
Was kann hier helfen?
Andrea Schlotfeldt: Wir müssen eine deutlich höhere Sensibilität für solche falschen Inhalte entwickeln. Das geht nur durch (Weiter-)Bildung – und betrifft alle Altersstufen. Die Menschen müssen vielfältige Kompetenzen in diesem Bereich erwerben. Am besten fängt man damit schon bei Kindern an.
Viele Institutionen und Einrichtungen bieten bereits geeignete Materialien und Tools wie Fakefinder an. Auch von der HOOU an der HAW Hamburg gibt es ein passendes Lernangebot, adressiert an Lehrkräfte, die ihren Schülerinnen und Schülern wichtige Kompetenzen beim Umgang mit Informationen aus dem Netz vermitteln möchten, also auch Deepfakes. Diese Angebote sollten wir nutzen.
Über Andrea Schlotfeldt:

Andrea Schlotfeldt ist wissenschaftliche Mitarbeiterin Juristische Beratung für Projekte der Hamburg Open Online University an der HAW Hamburg. In dieser Rolle berät sie OER-Produzierende in rechtlicher Hinsicht bei der Konzeption und Veröffentlichung ihrer offenen Bildungsmaterialien. Darüber hinaus ist sie mit Fragen des Urheberrechts, des Datenschutzes und KI in der digitalen Lehre befasst. Sie ist zudem seit 2008 selbständige Rechtsanwältin, Dozentin und Referentin mit Schwerpunkt Urheber-/Vertragsrecht und KI, auch hier fokussiert auf Wissenschafts- und Bildungsinstitutionen.
Lizenzhinweis für das Interview (Text): CC BY 4.0