Autor: Andrea Schlotfeldt
27.09.2021 | Andrea Schlotfeldt
Entscheidungshilfe Creative-Commons-Module: Lieber nicht NC
In Beratungsgesprächen mit Verfasser:innen offener Bildungsmaterialien, die ihre Arbeitsergebnisse unter einer Creative-Commons-Lizenz veröffentlichen möchten, kommt oft der Wunsch der Beteiligten auf, für die eigene OER das Lizenzmodul NC (Nicht-kommerziell) zu verwenden, um kommerzielle Nachnutzungen der Lehr- bzw. Lernmaterialien von vornherein auszuschließen.
Warum das im Zweifel nicht die erste Wahl sein sollte, damit befasst sich die ‚Entscheidungshilfe Creative-Commons-Module: Lieber nicht NC‘, die im Team der HOOU an der HAW Hamburg verfasst wurde.
Es gibt diverse Gründe, die gegen das Modul NC sprechen. Diese sind möglicherweise nicht immer evident, können aber durchaus dazu führen, dass eine Weiternutzung der eigenen oft aufwendig erstellten Lehr- oder Lernangebote, von der andere stark profitieren könnten, nur sehr eingeschränkt stattfindet. Das wäre eine Folge, mit der das eigentliche Ziel von OER, das Vorantreiben offener Bildung, verfehlt oder nur mit Hindernissen erreicht würde.
Diese möglichen Folgen aufzuzeigen und den Entscheidungsprozess zu unterstützen, dazu dient die Entscheidungshilfe „Lieber nicht NC“.
Hier ist die Entscheidungshilfe im .odt Format:
15.09.2020 | Andrea Schlotfeldt
Video "Digitale Lehre & Urheberrecht. § 60a UrhG, Zitate, OER & Co."
Die Vorbereitung und Umsetzung digitaler Lehrformate stellt Lehrende vor vielfältige didaktische und technische Herausforderungen. Wie sieht es aber eigentlich rechtlich aus? Welche Materialien dürfen denn in digitalen Lehrveranstaltungen (u. a.) an Hochschulen eingesetzt werden?
Das knapp 9-minütige Video „Digitale Lehre & Urheberrecht – § 60 a UrhG, Zitatrecht, OER & Co.“ vom Team der HOOU an der HAW Hamburg befasst sich genau mit dieser wichtigen Thematik.
Am Beispiel der (fiktiven) HAW-Professorin Miriam werden zulässige Nutzungsszenarien visualisiert. Nach einem kurzen Abstecher zur Frage, inwieweit Texte, Fotos, Schaubilder etc. urheberrechtlich geschützt sind, wird deutlich, welche gesetzlichen Ausnahmeregelungen es gibt. Denn genau diese erlauben es Lehrenden an Bildungseinrichtungen, auch bei bestehendem Urheberrechtsschutz fremde Materialien wie etwa Buchauszüge oder Infografiken für eigene Lehrveranstaltungen einzusetzen.
Im Fokus des Videos steht § 60 a Urheberrechtsgesetz (UrhG), der detailliert regelt, welche Nutzungen in Unterricht und Lehre erlaubt sind und was dabei zu beachten ist.
Dabei kann es sich sowohl um live stattfindende Lehrveranstaltungen wie auch um die Bereitstellung vertonter Vortragsfolien im Lernraum der Hochschule oder um andere Formate handeln.
Übrigens: Weil die Konzeption und Produktion den Beteiligten so gut gefallen hat, ist die Versuchung groß, weitere CC-lizenzierte Videos zu verwandten Themen zu produzieren. Feedback zu diesem Video und möglichen weiteren Themen an das Team HOOU@HAW Hamburg ist daher herzlich willkommen.
20.03.2019 | Andrea Schlotfeldt
Die neue Pixabay-Lizenz - (Leider) nur wenig brauchbar für Open Educational Resources
Der Anbieter der beliebten Bilddatenbank Pixabay hat Anfang 2019 eine neue Lizenz für die auf seiner Plattform zur Weiternutzung hochgeladenen Bilder und Videos eingeführt, die sog. Pixabay-Lizenz. Bis Ende 2018 war das bei Pixabay vorhandene Bildmaterial unter der Lizenz CC0 (Creative Commons Zero) lizenziert, d.h. es konnte ohne Einschränkungen, d.h. auch ohne Namensnennung und bei Bedarf auch kommerziell verwendet werden.
Auch die Pixabay-Lizenz erlaubt eine freie und ggf. auch kommerzielle Nutzung ohne Verpflichtung zur Namensnennung – aber sie ist trotz vieler Übereinstimmungen nicht identisch mit CC0.
Die neue Pixabay-Lizenz
Für Bildnutzungen gelten laut der neuen Lizenz nunmehr folgende Einschränkungen.
Sie gestattet nicht:
- Den Verkauf oder Vertrieb von Bildern oder Videos in digitaler Form, insbesondere als Stockfotos oder digitale Wallpaper;
- den Verkauf oder Vertrieb von Bildern oder Videos z.B. als Poster, Digitaldrucke oder physische Produkte, ohne zusätzliche Elemente hinzuzufügen oder anderweitig einen Mehrwert zu schaffen;
- die Darstellung von identifizierbaren Personen auf beleidigende, pornografische, obszöne, unmoralische, diffamierende oder verleumderische Weise; oder
- die Suggestion, dass abgebildete Personen, Marken, Organisationen, etc. bestimmte Produkte oder Dienstleistungen befürworten oder billigen, es sei denn es wurde eine Genehmigung dazu erteilt.
Nebenbestimmungen, die die Nutzung einschränken
Auch wenn die genannten Einschränkungen für eine Vielzahl an typischen OER-Nutzungen irrelevant sein dürften, so bringen sie doch Nebenbestimmungen mit sich und unterscheiden sich insoweit von CC0.
Die Nebenbestimmungen haben zur Folge, dass die auf Pixabay verfügbaren Bilder und Videos nicht mehr uneingeschränkt empfehlenswert sind für die Verwendung in freien Bildungsmaterialien (sog. Open Educational Resources (OER)).
Grund dafür ist, dass eine offene Bildungsressource, die beispielsweise unter der Lizenz CC BY-SA 4.0 bereit gestellt wird und Bildbestandteile unter Pixabay-Lizenz beinhaltet, an sich immer Hinweise auf diese Bildbestandteile und die entsprechende Pixabay-Lizenz mit ihren speziellen Bedingungen aufführen müsste, damit die o.g. Bedingungen bei Nachnutzungen bekannt sind.
Anderenfalls könnten Nutzer*innen fälschlicherweise annehmen, die angegebene Creative Commons-Lizenz, die keine Einschränkungen vorsieht, erstrecke sich auch auch das Bildmaterial.
Auch beinhaltet die Lizenz nicht eindeutige und dem Urheberrecht eher fremde Rechtsbegriffe, wie etwa den „Vertrieb“ von Bildern oder Videos. Es ist nicht vorhersehbar, wie mögliche Gerichte diesen Begriff interpretieren, ob sie hierin möglicherweise eine sog. öffentliche Zugänglichmachung, d.h. eine frei verfügbare Bereitstellung im Internet, sehen.
Motivation zur Änderung der Lizenz nachvollziehbar
Die Motivation zur Änderung der Lizenz ist durchaus nachvollziehbar (andere Bilddatenbanken hatten große Mengen an Bildmaterial abgeschöpft und diese auf eigenen Plattformen verfügbar gemacht), gleichwohl stellt sich die Frage, ob sich der Anbieter mit der neuen Lizenz tatsächlich einen Gefallen tut, oder ob nicht die nunmehr bestehende Rechtsunsicherheit längerfristig zu weniger Nutzungen und Uploads führen wird. In der OER-Community könnte dies durchaus der Fall sein.
Wichtig zu wissen:
Bis Ende 2018 erfolgte Nutzungen unter CC0-Lizenz bleiben wirksam, hier sind keine Änderungen oder Austausche von Bildmaterial o.ä. nötig. Auch wenn bei diesen Nutzungen nach außen nicht immer erkennbar sein, wann die ursprüngliche Nutzung stattgefunden hat, haben sie Bestand.
Für Nutzungen von Bildmaterial seit Beginn 2019 gilt: Wenngleich im OER-Kontext rechtliche Auseinandersetzungen oder den neuen Nutzungsbedingungen zuwiderlaufende Nutzungen nur begrenzt zu erwarten sind, empfiehlt es sich zwecks Rechtssicherheit, Bildmaterial unter CC-Lizenz aus alternativen Plattformen zu nutzen (s.u.).
Die vorliegende Situation ist ein gutes Beispiel, warum es sinnvoll ist, Nutzungen von Material unter freier Lizenz stets sorgfältig zu dokumentieren, am besten via Screenshot mit Zeitstempel. Für die Handhabe eignet sich die von Jöran Muuß-Merholz entwickelte sog. TULLU plus V-Tabelle.
Änderungen auch bei anderen Anbietern
Das oben Gesagte gilt übrigens in ähnlicher Form auch für die Anbieter Unsplash und Pexels. Erstgenannter verzichtet ebenfalls auf die Nutzung der Lizenz CC0 und baut durch die Einschränkung „This license does not include the right to compile photos from Unsplash to replicate a similar or competing service.“ ebenfalls Hürden in der Verwendung der Bildmaterialien auf, die eine Nutzung in OER erschweren. Ähnliche Einschränkungen sieht Pexels vor.
Alternativen
Beliebig nutzbares Bildmaterial unter CC0 findet sich u.a. auf den Plattformen Flickr, Stock Up oder Stocksnap.io. Besonders eignet sich auch die neue Meta-Bildersuchmaschine von Creative Commons.