3. Wie kommen externe Lernangebote auf die HOOU-Plattform?
Unter Einhaltung der Qualitätsstandards ermöglicht die HOOU es auch externen Personen und Institutionen, Lernangebote als OER auf die HOOU-Plattform zu stellen. Bei diesem Prozess werden die eingereichten Lerninhalte durch zwei HOOU-Mitarbeitende im Tandem anhand der vier HOOU-Pflichtkriterien überprüft. Zusätzlich müssen Richtlinien der Barrierefreiheit eingehalten werden. Im Folgenden wird der Prozess der Überprüfung erläutert.
Kontaktaufnahme zu diesem Thema per E-Mail an: info@hoou.de
Der Förderprozess für externe Lernangebote:

Grafik: „Darstellung des Förderprozesses für externe Lernangebote“
von Nina Anders, Anna-Lena Krüger und André Schweitzer veröffentlicht unter der Lizenz CC BY-SA 4.0
HOOU@HAW Hamburg
1. Interessensbekundung: Im ersten Schritt steht die Kontaktaufnahme, gerne per E-Mail an:
info@hoou.de.
2. Erstgespräch: Hier werden Erwartungen und Informationen zum Lernangebot sowie über den Prozess ausgetauscht, dies kann auch schriftlich geschehen (der direkte Austausch wird jedoch empfohlen). Es erfolgt der Abgleich mit den vier HOOU-Leitideen. Diese sind Lernendenorientierung und Kollaboration, Wissenschaftlichkeit, Öffnung für neue Zielgruppen und Zivilgesellschaftliche Relevanz sowie Openness/OER. Mehr Informationen zu den vier Leitideen sind im Dokument „Theoretische Hintergründe des QMS der HOOU“ (Seite 6) zu finden.
Bei grundsätzlicher Passung Weiterleitung zur Prüfung: Sind die vier HOOU-Leitideen im Grundsatz eingehalten, werden die OER zur Überprüfung durch ein Tandem weitergeleitet.
3. Testung der OER durch ein Tandem: Die OER werden dabei durch ein Tandem aus zwei HOOU-Mitarbeitenden mit Schwerpunkt auf den vier HOOU-Pflichtkriterien geprüft. Diese sind die fachwissenschaftliche Fundierung der Inhalte, die offene Lizenzierung mit einer CC-Lizenz, das Alignment sowie die inhaltliche Wiederverwendbarkeit. Mehr Informationen zu den Pflichtkriterien sind im Dokument „Theoretische Hintergründe des QMS der HOOU“ (Kapitel 5.4) zu finden. Des Weiteren wird überprüft, ob die Materialien den rechtlichen Bestimmungen zur Barrierefreiheit entsprechen.
4. Feedbackgespräch der Beteiligten: Nach der Testung durch das Tandem erfolgt ein Feedbackgespräch zwischen den Testenden und den OER-Einreichenden. Hieraus ergeben sich drei verschiedene Möglichkeiten:
4.1 Einstellung auf die HOOU-Plattform: Sollten die erstellten OER bereits bei der ersten Überprüfung des Tandems die vier Pflichtkriterien erfüllen, können sie auf die HOOU-Plattform eingestellt werden.
4.2 Integration der Ergebnisse: Die OER-Erstellenden überarbeiten ihre Inhalte anhand der Rückmeldungen der HOOU-Mitarbeitenden. Anschließend folgt ein weiteres Feedbackgespräch. Dem folgt entweder eine erneute Anpassung und Überarbeitung der OER, die Nicht-Einstellung bei Nicht-Erfüllung der Pflichtkriterien sowie der Barrierefreiheit oder die Einstellung der OER auf die HOOU-Plattform.
4.3 Keine Einstellung auf die HOOU-Plattform: Entsprechen die erstellten OER nicht dem Qualitätsanspruch und können sie nicht durch die Erstellenden angepasst und überarbeitet werden, erfolgt keine Einstellung auf die HOOU-Plattform.