20.03.2019 | Andrea Schlotfeldt

Die neue Pixabay-Lizenz - (Leider) nur wenig brauchbar für Open Educational Resources

Der Anbieter der beliebten Bilddatenbank Pixabay hat Anfang 2019 eine neue Lizenz für die auf seiner Plattform zur Weiternutzung hochgeladenen Bilder und Videos eingeführt, die sog. Pixabay-Lizenz. Bis Ende 2018 war das bei Pixabay vorhandene Bildmaterial unter der Lizenz CC0 (Creative Commons Zero) lizenziert, d.h. es konnte ohne Einschränkungen, d.h. auch ohne Namensnennung und bei Bedarf auch kommerziell verwendet werden.

Auch die Pixabay-Lizenz erlaubt eine freie und ggf. auch kommerzielle Nutzung ohne Verpflichtung zur Namensnennung – aber sie ist trotz vieler Übereinstimmungen nicht identisch mit CC0.

Screenshot der Bilderdatenbank Pixabay (Datum: 20.03.2019), Foto: karishea

Die neue Pixabay-Lizenz

Für Bildnutzungen gelten laut der neuen Lizenz nunmehr folgende Einschränkungen.

Sie gestattet nicht:

  • Den Verkauf oder Vertrieb von Bildern oder Videos in digitaler Form, insbesondere als Stockfotos oder digitale Wallpaper;
  • den Verkauf oder Vertrieb von Bildern oder Videos z.B. als Poster, Digitaldrucke oder physische Produkte, ohne zusätzliche Elemente hinzuzufügen oder anderweitig einen Mehrwert zu schaffen;
  • die Darstellung von identifizierbaren Personen auf beleidigende, pornografische, obszöne, unmoralische, diffamierende oder verleumderische Weise; oder
  • die Suggestion, dass abgebildete Personen, Marken, Organisationen, etc. bestimmte Produkte oder Dienstleistungen befürworten oder billigen, es sei denn es wurde eine Genehmigung dazu erteilt.

Nebenbestimmungen, die die Nutzung einschränken

Auch wenn die genannten Einschränkungen für eine Vielzahl an typischen OER-Nutzungen irrelevant sein dürften, so bringen sie doch Nebenbestimmungen mit sich und unterscheiden sich insoweit von CC0.

Die Nebenbestimmungen haben zur Folge, dass die auf Pixabay verfügbaren Bilder und Videos nicht mehr uneingeschränkt empfehlenswert sind für die Verwendung in freien Bildungsmaterialien (sog. Open Educational Resources (OER)).

Grund dafür ist, dass eine offene Bildungsressource, die beispielsweise unter der Lizenz CC BY-SA 4.0 bereit gestellt wird und Bildbestandteile unter Pixabay-Lizenz beinhaltet, an sich immer Hinweise auf diese Bildbestandteile und die entsprechende Pixabay-Lizenz mit ihren speziellen Bedingungen aufführen müsste, damit die o.g. Bedingungen bei Nachnutzungen bekannt sind.

Anderenfalls könnten Nutzer*innen fälschlicherweise annehmen, die angegebene Creative Commons-Lizenz, die keine Einschränkungen vorsieht, erstrecke sich auch auch das Bildmaterial.

Auch beinhaltet die Lizenz nicht eindeutige und dem Urheberrecht eher fremde Rechtsbegriffe, wie etwa den „Vertrieb“ von Bildern oder Videos. Es ist nicht vorhersehbar, wie mögliche Gerichte diesen Begriff interpretieren, ob sie hierin möglicherweise eine sog. öffentliche Zugänglichmachung, d.h. eine frei verfügbare Bereitstellung im Internet, sehen.

Motivation zur Änderung der Lizenz nachvollziehbar

Die Motivation zur Änderung der Lizenz ist durchaus nachvollziehbar (andere Bilddatenbanken hatten große Mengen an Bildmaterial abgeschöpft und diese auf eigenen Plattformen verfügbar gemacht), gleichwohl stellt sich die Frage, ob sich der Anbieter mit der neuen Lizenz tatsächlich einen Gefallen tut, oder ob nicht die nunmehr bestehende Rechtsunsicherheit längerfristig zu weniger Nutzungen und Uploads führen wird. In der OER-Community könnte dies durchaus der Fall sein.

Wichtig zu wissen:

Bis Ende 2018 erfolgte Nutzungen unter CC0-Lizenz bleiben wirksam, hier sind keine Änderungen oder Austausche von Bildmaterial o.ä. nötig. Auch wenn bei diesen Nutzungen nach außen nicht immer erkennbar sein, wann die ursprüngliche Nutzung stattgefunden hat, haben sie Bestand.

Für Nutzungen von Bildmaterial seit Beginn 2019 gilt: Wenngleich im OER-Kontext rechtliche Auseinandersetzungen oder den neuen Nutzungsbedingungen zuwiderlaufende Nutzungen nur begrenzt zu erwarten sind, empfiehlt es sich zwecks Rechtssicherheit, Bildmaterial unter CC-Lizenz aus alternativen Plattformen zu nutzen (s.u.).

Die vorliegende Situation ist ein gutes Beispiel, warum es sinnvoll ist, Nutzungen von Material unter freier Lizenz stets sorgfältig zu dokumentieren, am besten via Screenshot mit Zeitstempel. Für die Handhabe eignet sich die von Jöran Muuß-Merholz entwickelte sog. TULLU plus V-Tabelle.

Änderungen auch bei anderen Anbietern

Das oben Gesagte gilt übrigens in ähnlicher Form auch für die Anbieter Unsplash und Pexels. Erstgenannter verzichtet ebenfalls auf die Nutzung der Lizenz CC0 und baut durch die Einschränkung „This license does not include the right to compile photos from Unsplash to replicate a similar or competing service.“ ebenfalls Hürden in der Verwendung der Bildmaterialien auf, die eine Nutzung in OER erschweren. Ähnliche Einschränkungen sieht Pexels vor.

Alternativen

Beliebig nutzbares Bildmaterial unter CC0 findet sich u.a. auf den Plattformen Flickr, Stock Up oder Stocksnap.io. Besonders eignet sich auch die neue Meta-Bildersuchmaschine von Creative Commons.